20.10.2015
Gut besuchtes Seminar zum Thema "Kassenführung und Betriebsprüfung"
Siegen. Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, ist es beruhigend zu wissen, dass alle Unterlagen beisammen und in Ordnung sind. Dennoch können sich manche Fallstricke auftun. Wie man sich vor üblen und teuren Überraschungen schützen kann, das zeigte die Friseurinnung ihren Mitgliedern in einem ebenso spannenden wie informativen Vortrag.
Der Siegener Steuerberater Sebastian Müller, Geschäftsführer der Sieg-Treuhand GmbH, weiß ganz genau, worauf Betriebsprüfer achten. Der Diplom-Finanzwirt und Wirtschaftsjurist war selbst Betriebsprüfer im Finanzamt Siegen, als Fachprüfer Apotheken und Gastronomie, bevor er, wie er selbst sagt, „die Seiten wechselte“.
Voll besetzt war der Sitzungsraum im Siegener Medien- und Kulturhaus Lyz – viele Mitglieder der Friseurinnung waren der Einladung ihres neuen Obermeisters Kai Steuber gefolgt. Ziel der Veranstaltung sei es, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen und abgabenehrlichen Kassenführung zu erörtern, erläuterte Kai Steuber. Ein wesentlicher Anlass dafür sind die neuen Anforderungen an Registrierkassen ab 2017. Dann nämlich müssen elektronische Kassensysteme umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllen. Sie speichern unveränderlich alle steuerlich relevanten Daten, auf die die Finanzbehörden bei Prüfungen vollen Zugriff erhalten.
Die Kasse und das Kassenbuch sei gerade in bargeldintensiven Betrieben wie dem Friseurhandwerk der Schwerpunkt jeder Prüfung, sagt Sebastian Müller. „Der Betriebsprüfer sucht nach Unstimmigkeiten und Ordnungswidrigkeiten.“ Allzu oft wird er dabei fündig, mit Folgen für die gesamte Buchhaltung eines Betriebes. Sebastian Müller: „90 Prozent aller Prüfungen führen zu Hinzuschätzungen.“ Zehn Prozent könne ein Prüfer ohne Probleme hinzu schätzen. „Da kommen viele Betriebe auch in existenzielle Nöte.“ Außerdem droht auch noch ein Steuerstrafverfahren.
Elektronische Registrierkassen und ihre vielfältigen Daten müssen während der gesamten zehnjährigen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein. Sogar die Bedienungsanleitung gehört dazu. Es geht aber auch einfacher: „Wir empfehlen, oftmals unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, zur offenen Ladenkasse zurückzukehren“, sagt Sebastian Müller. Die kommt ohne Technik aus; die Tageseinnahmen können dann in einem täglich erstellten Kassenbericht nach der „retrograden“ Methode aus dem gezählten Bestand ermittelt werden. Allerdings müssen auch dann alle weiteren Bewegungen wie Entnahmen, Einlagen oder Einzahlungen auf Konten zeitnah protokolliert werden; die gesamte Angelegenheit muss jederzeit kassensturzfähig sein. Auch ein Zählprotokoll gehört dazu. „Und wenn Sie dabei Differenzen feststellen, dann notieren Sie sich die Gründe und heften Sie diese Notizen ebenfalls ab. Nach drei, vier Jahren erinnern Sie sich sonst garantiert nicht mehr.“ Ohne plausible Erklärung aber wird es bei der Betriebsprüfung schnell unangenehm.
Zu den Belegen und Nachweisen, die aufbewahrt werden sollten, gehören beispielsweise auch Mails von Kundinnen oder Kunden, mit denen denen beispielsweise Termine abgesagt wurden. „Es ist praktisch alles wichtig, was mit Einnahmen oder Ausgaben zu tun hat.“ So lassen sich beispielsweise Leerlauf-Zeiten wirksam erklären: „Sonst kann der Betriebsprüfer das zum Anlass für eine Hinzuschätzung nehmen.“ Überhaupt verfügen die Finanzbehörden über eine recht umfangreiche Methodenpalette, auf die Sebastian Müller einen Blick gewährte. Genügend Gründe jedenfalls, sich gründlich vorzubereiten. Das Seminar der Friseurinnung leistete dazu einen wichtigen Beitrag.
Das Thema „Kassenführung und Betriebsprüfung“ füllte den Saal. Steuerberater Sebastian Müller,
Geschäftsführer der Sieg-Treuhand GmbH gab Informationen aus erster Hand.
Text und Fotos: Klaus Peter Eilert, Mediaservice Südwestfalen