KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

News-Detailansicht

13.06.2017

Rhetorikschulung der Kreishandwerkerschaft für die Ehrenamtsträger

Frei zu reden ist nicht jedem Mann oder jeder Frau gegeben. Ob bei Jubiläen, Reden im Rahmen des Ehrenamtes oder bei Freisprechungsfeiern hinterlassen die Redner immer einen besonderen Eindruck. Ob er gut oder weniger gut war, das entscheiden in erster Linie die Zuhörer. Einen guten Eindruck hinterlässt ein Redner oder eine Rednerin beim Auditorium nur dann, wenn Er oder Sie überzeugend, echt und authentisch auftreten.  Felix Bender, Kommunikations-Trainer aus Siegen zeigte anhand von Praxisbeispielen aus dem Handwerker-Alltag, wie man eine Präsentation souverän gestalten und den gewünschten Inhalt effektiv vermitteln kann, damit der Vortrag positiv im Gedächtnis bleibt. Felix Bender, der Klinische Linguistik studierte, ist Experte, wenn es darum geht, Kommunikation in ihrer Gesamtheit zu analysieren und zu optimieren. Dazu gehören unter anderem Wortwahl, Stimme und ganz besonders die Aussprache. Eine wichtige Rolle spielen bei einer Präsentation, im Gespräch oder bei Verhandlungen aber auch Körpersprache sowie Gestik und Mimik, erklärte Bender an anschaulichen Beispielen. Bei einer perfekten Rhetorik sei es wichtig, souverän und überzeugend alle wichtigen Aspekte zu vermitteln, erklärte Bender. Um einen fesselnden Vortrag abzuliefern sei es von großer Bedeutung, mit einer sogenannten „partnerorientierten Wortwahl“ seine Zuhörer zu erreichen. Dazu gehöre auch in schwierigen Situationen selbstbewusst aufzutreten und mit etwaigen Störfaktoren selbstsicher umzugehen. Mit „Trockenübungen“ symbolisierte der Referent anschaulich, wie man souverän Stimme und Körpersprache einsetzen kann.  Nach dem spannenden Vortrag von Felix Bender zum Thema Rhetorik, folgte ein ebenso interessanter Vortrag von Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Schmidt zum Thema „Ehrenamt und Steuern“. Ein immer wieder interessantes und brisantes Thema, das Schmidt mit klaren Worten erklärte.  „Seit 2013 dürfen Ehrenamtler durch die Ehrenamtspauschale 720 Euro im Jahr steuerfrei annehmen als Entschädigung für freiwillig geleistete Mitarbeit“, erklärte Schmidt. Ehrenamtler dürfen nicht mehr als ein Drittel der Zeit, die für einen vergleichbaren Hauptberuf aufgewendet werden, im Ehrenamt tätig sein. Begünstigt würden Tätigkeiten im ideellen Bereich, etwa in einem Altenheim oder auch als Vorstands- oder Prüfungsausschussmitglied, nicht aber im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so führte der Referent aus. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gelte die Übungsleiterpauschale von jährlich 2.400 Euro. Diese fördere Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, wie zum Beispiel als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent. Andere Tätigkeiten können steuer- und sozialversicherungsfrei mit der Ehrenamtspauschale vergütet werden. Eine Kombination beider Pauschalen für ein und dieselbe Tätigkeit sei jedoch nicht möglich. Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag habe  nur derjenige der, bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft arbeite, die im mildtätigen, ideellen oder kirchlichen Bereich angesiedelt sei, erklärte Schmidt. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass anstelle der Vergütung eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, was sich im Einzelfall steuerlich günstig auswirken könne, fügte der Referent hinzu.

Text und Foto(s): Rita Lehmann