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Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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20.09.2019

Rückkehr zur Meisterpflicht ab 2020

Kreishandwerksmeister Frank Clemens begrüßt Pläne der Koalition


Kreis Siegen-Wittgenstein/ Kreis Olpe. Über die Wiedereinführung der Meisterpflicht für verschiedene Handwerksberufe wird seit Jahren diskutiert. Nun haben die Koalitionsfraktionen konkrete Pläne vorgelegt, nach denen Anfang 2020 die Meisterpflicht für 12 Gewerke wieder eingeführt werden soll. Kreishandwerksmeister Frank Clemens freut sich über diese Entwicklung und nimmt Stellung.

Als 2004 im Rahmen der Agenda2010 die Meisterpflicht von 94 auf 41 Gewerke reduziert wurde, hatte das zahlreiche Konsequenzen für die betroffenen Handwerksberufe. „Ohne die Meisterpflicht in dem jeweiligen Gewerk kann sich jeder – auch ohne adäquate Ausbildung – mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen und ungeprüft dieser Tätigkeit nachgehen“, erklärt Kreishandwerksmeister Frank Clemens. Folglich explodierte die Zahl der Betriebe in den betreffenden Gewerken. Im Jahr 2004 – vor Abschaffung der Meisterpflicht als Kriterium für die handwerkliche Selbstständigkeit in vielen Gewerken – gab es beispielsweise in Deutschland 12.400 Fliesenleger-Meisterbetriebe. In den Folgejahren stieg die Zahl stetig an und kletterte im Jahr 2018 auf etwa 69.300 Betriebe in diesem Bereich. Das hat auch eine Veränderung der Marktbedingungen für die Betriebe zur Folge. „Etablierte Meisterbetriebe konkurrieren durch die Abschaffung der Meiserpflicht mit vielen – oft günstigen aber qualitativ schlechteren – Einzelunternehmen, die weder Arbeitsplätze schaffen noch Ausbildung sichern“, so Frank Clemens.

Verbraucherschutz und Qualitätssicherung

Etwa die Hälfte dieser überwiegenden Ein-Mann-Betriebe ist jedoch nach circa fünf Jahren wieder vom Markt verschwunden. Bestehen dann von Seiten der Kunden noch Gewährleistungsansprüche, so bleiben sie darauf meist sitzen.  „Zurück bleiben oftmals mangelhafte Arbeiten aufgrund von fehlender Qualifizierung der ausführenden Personen. Hier ist die Rückkehr zur Meisterpflicht und das damit verbundene Qualitätsversprechen unserer Meisterbetriebe auch ein großer Schritt zum besseren Verbraucherschutz“, so Frank Clemens, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd.

Ausbildung sichern

Auch die jeweiligen Ausbildungszahlen hätten unter der Abschaffung der Meisterpflicht in zahlreichen Gewerken gelitten. Deshalb ist Frank Clemens froh, dass diese Fehlentwicklung durch die neuen Pläne der Bundesregierung nun korrigiert werden können. „Ich hoffe, dass sich die Ausbildungszahlen in den einzelnen Gewerken mit der Meisterpflicht wieder erholen und eine qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung unter Anleitung von Meistern gesichert werden kann. Das ist für unsere Betriebe sehr wichtig. Auch um dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“ Er betont zudem, dass eine adäquate Ausbildung nur in einem Meisterbetrieb möglich ist. Fehlen diese Meisterbetriebe, so fehlen auch wertvolle Ausbildungsplätze.

Zurück zur Meisterpflicht in diesen 12 Gewerken

Geplant ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht den Plänen der Koalitionsfraktionen zufolge für folgende Gewerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Bevor diese Pläne umgesetzt werden können, muss das Bundeswirtschaftsministerium nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, über den dann im Bundestag beraten werden kann. Das heimische Handwerk beobachtet die Entwicklungen gespannt und hofft auf die Verwirklichung der Pläne Anfang 2020.


Kreishandwerksmeister Frank Clemens begrüßt Pläne der Koalition und bezieht Stellung.

Text und Foto(s): © TEXTWERK ATTENDORN, Rebecca Dalhoff