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Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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09.05.2017

Erbschaftsteuer-Reform und Auswirkung für das Handwerk

„Das neue Erbschaftsteuerrecht – was ist zu beachten?“: Zu diesem brisanten Thema hatte die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd  interessierte Unternehmer aus der Region zu einem Workshop in das Hotel Pfeffermühle in Siegen eingeladen. Referent Tobias Schmidt, Steuerberater und Rechtsanwalt, gab umfassend und kompetent Auskunft zur Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts, das im November 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und rückwirkend ab Juli 2016 Gültigkeit hat.

Obwohl ein Ziel der Gesetzgebung eine ausgewogene Unternehmenslandschaft ist, sei nach Expertenaussagen für Handwerksunternehmer das neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz nur bedingt eine gute Nachricht. Die Neuregelungen auch für die Erben oder Erwerber kleinerer und mittlerer Betriebsvermögen führen zu erheblichen bürokratischen Belastungen durch Nachweispflichten und Bewertungsmethoden insbesondere die Herabsetzung der Lohnsummenkriterien.

Sofern der Wert des Erwerbs unter 26 Mio Euro liegt, ist eine Regelverschonung von 85% oder eine Optionsverschonung von 100% vorgesehen. Jedoch gilt die Verschonung nur für das „begünstigte Vermögen“, zu dessen Ermittlung das Betriebsvermögen durch komplexe Verfahren analysiert werden muss, um zu prüfen ob die Verschonungsregeln für den jeweiligen Betrieb greifen, erklärte der Referent den rund 20 interessierten Teilnehmern des Workshops. 

Bei Inanspruchnahme eines zusätzlichen Wertabschlages für Familienunternehmen gibt es besondere Voraussetzungen, wie Entnahme und Ausschüttungsbeschränkungen, Verfügungs- sowie Abfindungsbeschränkungen und Behaltensregelungen, die für den Erb- oder Schenkungsfall und bis zu 20 Jahre danach berücksichtigt werden müssen.

Je komplexer das Erbschaftssteuerrecht wird, desto wichtiger wird auch, dass sich jeder Unternehmer rechtzeitig mit dem Thema „Vorsorge“ sowohl betrieblich als auch privat auseinander setzt und eine individuelle, (steuer-)rechtliche Strategie entwickelt, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, resümierte Tobias Schmidt.

Alle Teilnehmer des Informations-Workshop folgten interessiert den Ausführungen von Tobias Schmidt, der offene Fragen gerne und präzise beantwortete.

Tobias Schmidt, Rechtsanwalt und Steuerberater referierte und informierte die 20 interessierten Gäste, die auf Einladung der Kreishandwerkerschaft in die Pfeffermühle gekommen waren, über die Auswirkung der neuen Erbschaftssteuer-Reform für das Handwerk.

Text und Foto(s): Rita Lehmann