28.01.2020
Arbeitsunfall: Wer trägt die Verantwortung?
Siegen. Gemeinsam mit der DEKRA Automobil GmbH Siegen hat die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd zu einem Vortrag zum Thema „Rechtliche Verantwortung von Führungskräften nach einem Arbeitsunfall“ ins Haus der Siegerländer Wirtschaft eingeladen. Dr. Klaus Gregor aus Würzburg informierte in der zweistündigen Veranstaltung interessierte Innungsbetriebe.
„Ein Thema, über das man Bescheid wissen muss und das man nicht vernachlässigen sollte. Oft merkt man erst, wie wichtig es ist, wenn etwas passiert ist“, so Jürgen Haßler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, in seiner Begrüßung. „Umso mehr freue ich mich, dass wir heute mit Dr. Klaus Gregor einen versierten und erfahrenen Experten auf diesem Gebiet zu Gast haben.“
Prävention – Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Pflichtenübertragung
Der ehemalige Staatsanwalt und Richter aus Würzburg erklärte in seinem zweistündigen Vortrag zunächst, welche Präventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Allem voran steht die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln sowie die richtige Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Aufgaben könnten durch eine schriftliche Pflichtenübertragung auch an Führungskräfte delegiert werden. Wichtig sei, dass regelmäßig kontrolliert werde, ob die Aufgaben auch zuverlässig und fachlich korrekt erledigt werden, denn diese Maßnahmen seien – auch ohne das tatsächliche Eintreten eines Arbeitsunfalls – unerlässlich und könnten jederzeit von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Der Ernstfall – Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen
Außerdem ging Dr. Klaus Gregor auf den Ernstfall ein: Was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt? Worauf kommt es an und wer ist verantwortlich? Er erklärte an interessanten Fallbeispielen die Arbeit der Justiz und machte deutlich, wie schnell Führungskräfte strafrechtlich schuldig sind, wenn sie keine Präventionsmaßnahmen getroffen und dokumentiert haben. Die dann drohenden Konsequenzen sind von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe nicht unerheblich. Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, informierten sich einige interessierte Innungsbetriebe aus unterschiedlichen Gewerken und sind nun zumindest theoretisch für den Ernstfall gewappnet. Abschließend blieb noch Zeit für individuelle Fragen an den Experten.