KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

News-Detailansicht

09.02.2016

Rechtssichere Gestaltung von Internetpräsenzen war das Thema auf der Mitgliederversammlung der Fachinnung für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Siegen-Wittgenstein

Netphen. Mit dem Internet schnell reich werden: Das wollen Abmahnvereine und unseriöse Anwälte, die schon wegen geringster Rechtsfehler ihre Geldforderungen und Unterlassungserklärungen verschicken. Und weil das richtig teuer werden kann, lohnt es sich, die eigene Internetpräsenz genau unter die Lupe zu nehmen, bevor Abmahnhaie sich verbeißen können.

„Wenn die einmal etwas gefunden haben, dann bleiben die dran“, sagt Carsten Sieg, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Heller, Epe & Partner, Olpe. Er berichtete bei der Versammlung der Fachinnung für Dach-, Wand und Abdichtungstechnik Siegen-Wittgenstein von Fällen, in denen Abmahnvereine Betrieben derart zusetzten, dass sie schließlich ganz auf ihre Internetpräsenz verzichteten. Die Masche ist immer die gleiche: Was der Gesetzgeber ursprünglich zum Schutz der Verbraucher gedacht hatte, nutzen Abmahnvereine aus, um systematisch und selbst bei geringsten Verstößen Abmahngebühren oder Vertragsstrafen zu fordern.

„Wenn Sie zum Beispiel bei Ihrem Impressum Fehler machen, können Sie schnell in die Fänge von Abmahnvereinen geraten. Internetseiten sind ein Einfallstor für Abmahnungen. Und je kleiner der Betrieb ist, desto größer sind die Fehler auf den Seiten.“ Die Firma wurde nicht vollständig mit Rechtsform angegeben? Vorname des Vertretungsberchtigten ist abgekürzt? Fehlende E-Mail-Adresse? Fehlt vielleicht die Handelsregisternummer und das Registergericht? Jeder einzelne dieser Verstöße gegen die Impressumspflicht ist ein gefundenes Fressen für die Abmahner. „Hat vielleicht Ihr Steuerberater eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Sie beantragt? Fragen Sie ihn!“ Denn auch die muss dann ins Impressum. „Glauben Sie mir, es gibt Vereine, die kontrollieren das sehr genau. Das Schlimme ist, dass man so gar nichts dagegen tun kann. Es sind Marktverhaltensregeln, um die es da geht – und da zählt leider schon der kleinste Verstoß.“ Wie klein der sein, das zeigte der Experte den Innungsmitgliedern anhand von Beispielen aus seiner Praxis. Zum Beispiel die beliebte provisorische Seite „Under Construction“ beim Aufbau einer Internetpräsenz. Lässt sich daraus auf eine Firma schließen – etwa „Hier entstehen die Internetseiten der Firma XY“, so gilt bereits die vollständige  Impressumspflicht. „Auch dann, wenn sonst nichts auf der Seite steht.“

Ist die Abmahnfalle zugeschnappt, gilt es vor allem, Ruhe zu bewahren. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnverein zuschickt, ist fast immer äußerst ungünstig für den Betroffenen. Meistens kann ein Fachanwalt zu besseren Formulierungen verhelfen. Das Problem: „Sie erklären für alle Zeiten, dass Sie einen solchen Verstoß nicht mehr verüben werden. Andernfalls drohen Ihnen Vertragsstrafen, und das sind meistens mehrere Tausend Euro.“ Mit anderen Worten: Vor allem im zweiten Schritt kann es richtig teuer werden. „Wenn Sie einmal eine solche Erklärung abgegeben haben, dann sehen die Vereine ab sofort regelmäßig nach.“ Das gilt auch für Präsentationen in sozialen Netzwerken, die von Firmen ebenfalls gern genutzt werden. Auch die Facebookseite muss nämlich ein Impressum haben, was dort allerdings so nicht vorgesehen ist. Da kann ein Link zum Impressum helfen. Weitere Fallstricke sind Fotos auf Internetseiten – beispielsweise, wenn vorab nicht mit dem Fotografen diese Form der Veröffentlichung vereinbart wurde. Dann sind unter Umständen zusätzliche Honorare fällig. Richtig unangenehm kann es auch werden, wenn von bildwirksam abgebildeten Personen keine Einverständniserklärung eingeholt wurde. „Das sollten Sie unbedingt vorher klären.“

Diese und zahlreiche weitere Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung von Internetseiten gab Carsten Sieg bei der Versammlung, die vom neuen Obermeister der Fachinnung für Dach-, Wand und Abdichtungstechnik Siegen-Wittgenstein, Timo Weber, geleitet wurde. Weber bedankte sich herzlich beim Referenten mit einem Präsent für den detaillierten Vortrag.


RA Carsten Sieg gab hilfreiche Informationen zur rechtssicheren Gestaltung von Internetpräsenzen.