KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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21.09.2016

Seminar „Offene Ladenkasse – was ist zu beachten?“

Eine sehr gute Resonanz fand die Einladung der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd zu dem brisanten Thema „Offene Ladenkasse – was ist zu beachten?“, das insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, wie Kfz-Werkstätten, Friseure, Fleischer und andere selbständige Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft von großer Bedeutung ist.

Zum Thema hatte die Kreishandwerkerschaft Westfalen Süd mit Tobias Schmidt (Steuerberatungsgesellschaft mbH in Siegen und Wilnsdorf) einen kompetenten Referenten eingeladen. Der Steuerberater und Rechtsanwalt erklärte den Gästen in verständlicher Form die Besonderheiten und Risiken einer „Offenen Ladenkasse“. Für diejenigen, die eine Barkasse hätten, sei das Thema eigentlich ein Muss, so Tobias Schmidt. Die Bürger bevorzugten Bargeld, wenn es sich um kleinere oder mittlere Beträge handele. 53, 2 Prozent von ihnen zahlten lieber bar. Wichtig sei es, jede einzelne Einnahme und Ausgabe mit Belegen zu dokumentieren. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssten täglich aufgezeichnet werden.

Tageskassen, also Ladenkassen ohne Einzelaufzeichnung, würde es bald nicht mehr geben. Auch bei elektronischer Kassenführung sollte ein regelmäßiger Kassensturz vorgenommen und protokolliert werden, riet Schmidt.

Wie jedoch soll man 500 Würstchen registrieren, die am Stand verkauft würden und wie solle man die Käufe belegen, kam eine Frage aus dem Plenum. „Sobald Prüfer in der Tür stehen, sind wir doch schon Verbrecher, wenn wir keine ordentlichen Nachweise haben. Da wäre man doch gezwungen, sich eine elektronische Kasse anzuschaffen!“ Insoweit stellte der bei dem Referenten beschäftigte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Gerhart Albus klar, dass es keinen Zwang gäbe, irgendein elektronisches Kassensystem anzuschaffen. Individuell sollte von den Betrieben aber zwingend der Steuerberater in die Thematik mit einbezogen werden.

Zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, zum Beispiel Kassenaufzeichnungen, hat die Bundesregierung im Juli diesen Jahres den Regierungsentwurf eines Gesetztes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen, der eine Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sicherstellen und Manipulationen einen Riegel vorschieben soll.

Dem eigentlichen Vortrag schlossen sich eine Vielzahl von Fragen an, die der Referent für alle Anwesenden gut nachvollziehbar beantwortete.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Eine gelungene Veranstaltung der Praxis für die Praxis, die sicherlich eine Fortsetzung finden wird.

Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Schmidt gab Informationen zum Thema „Offene Ladenkasse“

Matthias Rink bedankte sich im Namen der Anwesenden bei Tobias Schmidt und Gerhart Albus

Text und Foto(s): Rita Lehmann