16.03.2016
"Vorsorge für den Notfall" war das Thema auf der Mitgliederversammlung der Innung für Metalltechnik Westfalen-Süd
Siegen. Der Betrieb brummt, die Kunden sind zufrieden, die Chefin oder der Chef auch. Aber was wird aus dem Betrieb, wenn er oder sie schwer erkrankt und ausfällt? Oder, im schlimmsten Fall, die Geschäfte nie mehr führen kann?
Vieles gibt es zu beachten. Doch mit einer guten Vorbereitung vermag ein gesunder Betrieb auch solche Tiefpunkte sicher zu überstehen. Wie man sich als Unternehmer und auch privat auf den Fall der Fälle vorbereiten kann, das erläuterte die Rechtsanwältin Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler. Sie kam zur Versammlung der Innung für Metalltechnik Westfalen-Süd, zu der Obermeister Martin Hunold in die Räume der Siegener Firma Langenbach GmbH eingeladen hatte.
Auch wenn die Vorsorge für den Notfall ein schwieriges Thema sei, dass allzu gern verdrängt und verschoben werde, sollten die Menschen es als Chance wahrnehmen, sagte Katharina te Heesen. Zugleich räumte sie mit manchen falschen Vorstellungen auf – beispielsweise jener, dass der Ehepartner ohne weiteres stellvertretend handeln könne. „Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ehegatten und Kinder können für Sie keine rechtsverbindliche Entscheidung treffen!“ Kann ein volljähriger Mensch beispielsweise wegen einer psychischen oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer - so steht es im Gesetz.
Damit auch in einer solchen schwierigen Situation nicht ein Fremder bestimmt, sondern eine vertraute Person, die den Willen des Betroffenen kennt und in seinem Sinne verfahren kann, gibt es Instrumente wie die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Die Expertin riet dringend dazu, eine solche Vorsorgeregelung zu treffen: „Sonst kriegen Sie einen Betreuer vor die Nase gesetzt. Der kocht nicht für Sie, der bestellt höchstens Essen auf Rädern und hat in der Regel nur fünf Stunden im Monat Zeit für Sie!“ Da sei es besser, rechtzeitig eine Vertrauensperson zu bestimmen.
Es ist auch möglich, eine Generalvollmacht zu erteilen. Die wirkt im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht sofort. „Damit brauchen Sie kein amtsärztliches Attest, um den Verlust der Geschäftsfähigkeit nachzuweisen.“ Weil damit unnötig viel Zeit verstreichen würde, in der eine Firma in Schwierigkeiten geraten kann, werde oft auch in Vorsorgevollmachten die entsprechende Bedingung fortgelassen. te Heesen: „Damit wird die Vorsorgevollmacht zur verkappten Generalvollmacht.“ Eine Patientenverfügung sollte das Ganze ergänzen, denn „Ärzte kennen sich oft nicht so gut aus mit der Vorsorgevollmacht.“ Ähnliches gilt für Bankvollmachten; manche Geldinstitute bestehen darauf, dass die auf den hauseigenen Formularen erstellt werden. Es kann also schnell eng werden, wenn erst noch darüber gestritten werden muss, ob die selbst erstellte Vollmacht stattdessen gilt.
Ob die Firma in schwieriger Zeit im Sinne des oder der Erkrankten auf Kurs bleiben kann, hängt von sehr vielen Informationen ab. Die werden besser rechtzeitig in ein Notfallhandbuch aufgenommen, von Passwörtern über Organigramme und Prozessabläufe über sämtliche Informationen zu Finanzen, Verträgen, Unternehmenszielen und vieles andere mehr. Der Aufwand, einen solchen Ordner zu erstellen, ist recht groß. „Das ist aber sehr wichtig, sonst kriegen Sie sehr schnell einen riesigen Vertrauensverlust und die Kunden wandern ab. Deshalb müssen Sie auf jeden Fall einen Notfallordner anlegen.“
Obermeister Martin Hunold dankte für den umfangreichen Vortrag: „Es ist sicher jedem klar geworden, dass diese Vorbereitungen ein absolutes Muss sind.“
Anschließend besichtigten die Innungsmitglieder den gastgebenden Betrieb, die Langenbach GmbH im Siegener Gewerbegebiet Heidenberg. Geschäftsführer Jan Langenbach stellte das Unternehmen vor, das sich auf Verbindungstechnik und hochwertige Werkzeuge und Maschinen spezialisiert hat.