21.01.2019
Bauinnung Westfalen-Süd: Neue Bauordnung für NRW bietet Chancen für mehr und preiswerteres Bauen
Die zum 1. Januar in Kraft getretene neue Landesbauordnung eröffnet nach Überzeugung der Bauinnung Westfalen-Süd, tatsächlich die Chance, ein besseres Klima für Neubau in unserem Bundesland zu schaffen. Das Gesetz lichte den Bürokratiedschungel, kappe den Trend zu immer höheren Baukosten und schaffe Raum für barrierefreies Wohnen.
Als grundsätzlichen Vorteil neben allen Detailänderungen stellt die Innung heraus, dass das neue nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht deutlicher an die Musterbauordnung des Bundes angepasst worden ist. „Das trägt zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften in der Bundesrepublik bei. Schließlich leisten wir uns 18 unterschiedliche Bauordnungen, was von vielen Fachleuten als unnötiger Luxus angesehen wird“, meint Obermeister Stephan Hundhausen.
Die neue Landesbauordnung trägt zudem dem Grundsatz „Innen- vor Außenverdichtung“ Rechnung. Zahlreiche neue Regelungen werden die Nachverdichtung innerhalb von bestehenden Baugebieten sowie die Aufstockung und den Ausbau von Wohngebäuden erleichtern. Das begrüßt die Bau-Innung, denn der Bedarf an weiterem Wohnraum könne vor allem wegen fehlender Grundstücke nicht gedeckt werden. „Das ist der eigentliche Engpass. Geld und die Bereitschaft, es in Wohnungen zu investieren, ist ja ausreichend da“, beschreibt Obermeister Hundhausen die Marktsituation.
Unter dem Schlagwort „Wohnungen fürs Leben“ hat der NRW-Gesetzgeber die Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere von Gebäuden mit Wohnungen und öffentlich zugänglichen Bauten, neu gefasst. Künftig sind demnach Wohnungen in größeren Häusern barrierefrei und uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer nutzbar zu bauen.
Erheblich flexibilisiert werden die Vorschriften zu den Stellplätzen für Autos und Fahrräder im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauten. Dies wird jetzt primär als eine Frage der jeweiligen kommunalen Verkehrskonzeption und -politik angesehen. Deswegen will das Land lediglich ein Minimum an Stellplätzen festschreiben.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu den Genehmigungsverfahren bleibt das sogenannte „Freistellungsverfahren“ in Nordrhein-Westfalen für die im Gesetz bezeichneten Bauvorhaben erhalten. Das begrüßt die Bauinnung ausdrücklich. „Wir möchten jedoch noch weitergehen und unseren Meistern ermöglichen, dass sie für kleinere Bauvorhaben die Bauvorlagenberechtigung bekommen, also auch die Planung ausführen dürfen. Dafür setzt sich unser Landesverband gerade vehement ein, was wir natürlich unterstützen“, so Obermeister Hundhausen. Er hoffe sehr, dass die Politik auch diesen Schritt zum Bürokratieabbau noch geht. Die „kleine Bauvorlagenberechtigung“ gibt es bereits in zahlreichen Bundesländern. „Wir fragen dann immer, ob die Politiker die Baumeister dort für klüger und qualifizierter halten als die in NRW“, meint Hundhausen.
Baupläne und andere Unterlagen können ab sofort auch in elektronischer Form übergeben werden. Die Innung sieht darin einen Schritt Richtung Building Information Modeling (BIM): Das „Bauen am Computer“ soll ja ab 2020 für Landesprojekte bindend eingeführt werden. „Da ist es gut, wenn auch in Einzelbereichen in diese Richtung vorangekommen wird“, lobt die Innung.